Seit dem 1. Juni 2002 gelten die revidierten Regelungen der Art. 957 bis 963 des Obligationsrechts, welche vorschreiben, dass Geschäftskorespondenz für 10 Jahre archiviert werden muss. Darunter fällt auch elektronischer Datenverkehr wie zum Beispiel E-Mail.
Dabei genügt es nicht, ein Email vom Posteingang-Ordner in einen anderen Outlook-Ordner wie zum Beispiel „Rechnung“ zu verschieben.
Eine rechtssichere Email-Archivierung legt eine Kopie eines Emails vor dem verlassen des Servers in ein Archiv und vor der Zustellung an den Empfänger. Diese im Archiv abgelegte Email kann nicht mehr bearbeitet werden. Sie ist manipulationsgeschützt, das heisst, sie ist rechtssicher archiviert.
Unsere Email-Archivierungs-Lösung gibt es für alle Emailsysteme, sie arbeitet im Hintergrund und archiviert jedes eingehende und ausgehende Email automatisch. Dabei werden alle rechtlichen Anforderung erfüllt.
Mit diesem Link erhalten Sie mehr Infos zur Email-Archivierung.
Gerne Beraten wir Sie persönlich. Nehmen Sie einfach mit uns Kontakt auf, über unser Kontaktformular oder per Email an info@itc-solutions.ch .